Anamnesegespräch
Jeder Erstkontakt beginnt mit einem ausgiebigen Kennenlerngespräch, dem Anamnesegespräch.
Dies dient dem Gegenseitigen Kennenlernen und soll ev. Vorurteile gegenüber der Hypnotischen Arbeit ausräumen.
Während dieses Gespräches wird zusammen mit dem Klienten ein Anamnese Fragebogen ausgefüllt, in dem abgeklärt wird, ob der Klient für die Hypnose geeignet ist. Es wird abgeklärt welche Vorerkrankungen vorliegen und was die Ziele sind.
Ebenfalls wird auf Kontraindikationen eingegangen, bei denen die Hypnose nicht zur Anwendung kommen darf.
Bei:
– vorliegen Psychischer, körperlicher oder neurologische Erkrankungen
– Einnahme von Medikamenten (insbesondere Psychopharmaka)
– Hormonelle Störungen (Schilddrüsenerkrankungen)
– Starke Erschöpfung/Müdigkeit
– Alkohol- & Drogenkonsum
– Niedrigem Blutdruck
– ADS/ ADHS
– Migräne
Der Anamnesebogen wird vom Klienten unterzeichnet.
Bei Minderjährigen Klienten ist dieser von beiden Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Ebenso ist eine „Einwilligungserklärung zum Datenschutz“ der Klienten/Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Link
Weitere Informationen zu Kontraindikationen finden Sie hier Link