Generell kann für jede Hypnose-Anwendung ein Gutschein ausgestellt werden.
Bitte klären Sie vorab mit der Person, die den Gutschein erhalten soll,
ob Sie „offen“ für eine Hypnose-Anwendung ist.
Der oder die Beschenkte sollte aus eigenem Antrieb an einer Hypnose-Anwendung teilnehmen wollen.
Bitte nutzen Sie einen Gutschein niemals als eine Art „Druckmittel“.
Dadurch wäre die Hypnose-Anwendung zum scheitern verurteilt!
Jeder Hypnose-Anwendung geht ein ausführliches Anamnesegespräch voraus!
Bitte beachten:
Gem §§ 195, 199 BGB sind Gutscheine grundsätzlich drei Jahre gültig.
Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Eine Auszahlung des Geldbetrags ist nicht möglich.
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