Generell kann für jede Hypnose-Anwendung ein Gutschein ausgestellt werden.

Bitte klären Sie vorab mit der Person, die den Gutschein erhalten soll,
ob Sie „offen“ für eine Hypnose-Anwendung ist.
Der oder die Beschenkte sollte aus eigenem Antrieb an einer Hypnose-Anwendung teilnehmen wollen.
Bitte nutzen Sie einen Gutschein niemals als eine Art „Druckmittel“.
Dadurch wäre die Hypnose-Anwendung zum scheitern verurteilt!

Jeder Hypnose-Anwendung geht ein ausführliches Anamnesegespräch voraus!

 

Bitte beachten:

  • Gem  §§ 195, 199 BGB sind Gutscheine grundsätzlich drei Jahre gültig.
    Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
  • Eine Auszahlung des Geldbetrags ist nicht möglich.